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Unzulässiges Reparieren von FelgenMit Schreiben des Bundesverkehrsministeriums in Bonn (BMVBS) vom 10.10.2008 wurden unzulässige Alufelgenreparaturen beschrieben. Die von CARTEC Autotechnik Fuchs angebotenen Alufelgen-Aufbereitungen wurden vom TÜV gemäß TÜV-Prüfbericht-Nr.76232807-1 vom 07.08.2008 umfangreich geprüft und fallen damit nicht unter die im Brief vom BMVBS in Bonn vom 10.10.2008 beschriebenen unzulässigen Reparaturen. Damit deckt CARTEC mit seinem TÜV-geprüften zulässigen Alufelgenaufbereitungs-System im Rahmen seines Grenzwertkataloges den Markt ab. Nicht zulässig sind insbesondere Eingriffe in das Materialgefüge, Wärmebehandlungen sowie Materialrückverformungen — egal welcher Art — an verbogenen Alufelgen. Hierunter fallen auch Schweißen von Rissen in Alufelgen sowie Auftragsschweißarbeiten. |
Beispiele für unzulässige Felgenreparaturen |
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