Nicht alles darf aufbereitet werden - Informationen von TÜV und Bundesverkehrsministerium


Unzulässiges Reparieren von Felgen

Mit Schreiben des Bundesverkehrsministeriums in Bonn (BMVBS) vom 10.10.2008 wurden unzulässige Alufelgenreparaturen beschrieben. Die von CARTEC Autotechnik Fuchs angebotenen Alufelgen-Aufbereitungen wurden vom TÜV gemäß TÜV-Prüfbericht-Nr.76232807-1 vom 07.08.2008 umfangreich geprüft und fallen damit nicht unter die im Brief vom BMVBS in Bonn vom 10.10.2008 beschriebenen unzulässigen Reparaturen.

Damit deckt CARTEC mit seinem TÜV-geprüften zulässigen Alufelgenaufbereitungs-System im Rahmen seines Grenzwertkataloges den Markt ab.

Nicht zulässig sind insbesondere Eingriffe in das Materialgefüge, Wärmebehandlungen sowie Materialrückverformungen — egal welcher Art — an verbogenen Alufelgen. Hierunter fallen auch Schweißen von Rissen in Alufelgen sowie Auftragsschweißarbeiten.

Beispiele für unzulässige Felgenreparaturen








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